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Compliance

Das Thema Barrierefreiheit wird in Deutschland durch verschiedene gesetzliche Regelungen bestimmt. Besonders relevant ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht umsetzt. Diese Seite informiert Sie über die wichtigsten Standards und Anforderungen.

Standards und Richtlinien

WCAG 2.1 AA und AAA

Web Content Accessibility Guidelines

Die WCAG 2.1 definiert internationale Standards für barrierefreies Web und dient als Grundlage für viele nationale Gesetze. Sie basiert auf vier Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. AA-Konformität ist die rechtlich vorgeschriebene Mindeststufe, während AAA die höchste Stufe darstellt.

EU-Richtlinie 2016/2102

Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen

Diese EU-Richtlinie verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten. Sie fordert regelmäßige Überprüfungen, Barrierefreiheitserklärungen und Feedback-Mechanismen. Durch die Richtlinie wurden erstmals EU-weit einheitliche Standards für digitale Barrierefreiheit geschaffen.

BITV 2.0

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

Die BITV 2.0 setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 in deutsches Recht um. Sie gilt für öffentliche Stellen des Bundes und definiert die technischen Standards für barrierefreie Informationstechnik. Die aktualisierte Version verlangt die Umsetzung der WCAG 2.1 auf AA-Niveau und fordert die Bereitstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit.

Section 508

US-amerikanische Gesetzgebung

Section 508 ist Teil des US Rehabilitation Act und verlangt, dass elektronische und Informationstechnologie der US-Bundesbehörden für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein muss. Für Unternehmen, die international tätig sind oder US-Kunden bedienen, ist die Einhaltung von Section 508 ebenfalls relevant.

EN 301 549

Europäischer Standard

EN 301 549 ist der europäische Standard für barrierefreie IKT-Produkte und -Dienstleistungen. Er bildet die technische Grundlage für die EU-Richtlinie 2016/2102 und den European Accessibility Act. Der Standard definiert umfassende Anforderungen an Hardware, Software und elektronische Dokumente.

Konsequenzen für Unternehmen

Risiken bei Nichteinhaltung

Neben Bußgeldern von bis zu 100.000 EUR drohen auch Reputationsschäden und Klagewellen durch Verbraucherverbände. Die mangelnde Barrierefreiheit kann zudem erhebliche Kundensegmente ausschließen.

Wettbewerbsvorteile

Barrierefrei gestaltete Produkte verbessern die Nutzererfahrung für alle Kunden und erschließen neue Zielgruppen. Sie stärken die Markenwahrnehmung und positionieren Ihr Unternehmen als sozial verantwortlich und innovativ.

Zeitplan zur Umsetzung

Bis zum 28. Juni 2025 müssen betroffene Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Eine frühzeitige Anpassung vermeidet Zeitdruck und ermöglicht eine gründliche Implementierung aller Anforderungen.

Wie können wir helfen?

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Umsetzung aller relevanten Compliance-Anforderungen. Von der Analyse Ihrer bestehenden Angebote bis hin zur vollständigen Implementierung barrierefreier Lösungen – wir begleiten Sie auf dem Weg zur digitalen Barrierefreiheit.