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Digitale Barrierefreiheit: Aktuelle gesetzliche Anforderungen in Deutschland
15.08.20238 Min.

Digitale Barrierefreiheit: Aktuelle gesetzliche Anforderungen in Deutschland

BITV
Recht
WCAG 2.1

Die gesetzlichen Grundlagen der digitalen Barrierefreiheit

Seit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2016/2102 und deren Umsetzung in nationales Recht durch die BITV 2.0 sind öffentliche Stellen in Deutschland verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Aber was bedeutet das konkret?

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) orientiert sich an den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), aktuell in der Version 2.1. Diese definieren verschiedene Konformitätsstufen (A, AA, AAA), wobei für öffentliche Stellen mindestens die Stufe AA erreicht werden muss.

Wer ist betroffen?

Von den gesetzlichen Vorgaben sind zunächst öffentliche Stellen betroffen. Dies umfasst:

  • Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen
  • Öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
  • Vereinigungen, an denen überwiegend öffentliche Stellen beteiligt sind

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden ab 2025 auch private Unternehmen stärker in die Pflicht genommen. Dies betrifft insbesondere:

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • Banking- und Finanzdienstleistungen
  • Medienunternehmen und Streaming-Anbieter
  • Elektronische Kommunikationsdienste

Folgen bei Nichteinhaltung

Bei Verstößen gegen die Vorgaben der BITV 2.0 können öffentliche Stellen mit Beschwerden und ggf. Schlichtungsverfahren konfrontiert werden. Für private Unternehmen sieht das BFSG ab 2025 sogar Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor.

Praktische Umsetzung

Die Umsetzung der Barrierefreiheit sollte als kontinuierlicher Prozess verstanden werden. Wichtige Schritte sind:

  1. Analyse der bestehenden Website auf Schwachstellen und Barrieren
  2. Erstellung eines Maßnahmenplans zur schrittweisen Beseitigung der identifizierten Barrieren
  3. Schulung der Mitarbeiter, insbesondere im Bereich Content-Erstellung
  4. Regelmäßige Überprüfung der Barrierefreiheit, z.B. durch automatisierte Tests und Nutzertests
  5. Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit mit Angaben zum Stand der Umsetzung

Fazit

Die gesetzlichen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit werden in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind gut beraten, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Nicht zuletzt bietet eine barrierefreie Website auch wirtschaftliche Vorteile, indem sie die Reichweite erhöht und die Nutzererfahrung für alle Besucher verbessert.